AGB

Nachfolgend können Sie sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KjG Kollnau informieren. Diese dienen Ihrer und unserer Rechtssicherheit bei allen Veranstaltungen der KjG Kollnau. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

1. Allgemeines Die Veranstaltungen sind Angebote der KjG Kollnau und werden von jugendlichen Gruppenleitern ehrenamtlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und begleitet. Diese Betreuer werden in der Regel durch das Jugendbüro Endingen in Gruppenleitergrundkursen geschult, die allgemein von den Behörden als Qualifikation anerkannt werden und den Gruppenleiter zum Besitz einer JuLeiCa (Jugendleiterkarte) berechtigen. Die Gruppenleiter sind dazu angehalten pädagogisch sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnung und einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. In Extremfällen behalten es sich die Gruppenleiter vor, den Teilnehmer auf seine eigenen Kosten abholen zu lassen. Seien Sie versichert, dass unseren Gruppenleitern jederzeit das Wohl Ihres Kindes an erster Stelle steht.

2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen der KjG Kollnau sind alle Mädchen und Jungen der auf den Ausschreibungen angegebenen Altersgruppen. Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen können nur nach Absprache und mit Bestätigung der KjG Kollnau teilnehmen. Die Informationen aus den Ausschreibungen sind dem Erziehungsberechtigten bekannt. Der Teilnehmer darf sich mindestens in einer Dreiergruppe auch ohne direkte Beaufsichtigung durch die Gruppenleiter im Rahmen eines Programmpunktes oder Veranstaltung im Gelände frei bewegen.

3. Anmeldung und Vertragsabschluss
3.1. Sommerfreizeit Die Anmeldung ist bindend, sobald sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der KjG Kollnau abgegeben wurde, auch wenn der Teilnehmer weder eine Absage noch eine Bestätigung erhalten hat. Die Online-Anmeldung ist bindend sobald sie die Anmeldebestätigung von uns bekommen haben. Finanziell schwächer gestellte Familien können einen Zuschuss aus dem Landesjugendplan beantragen. Hierzu melden Sie sich bitte bei Maximilian Kleis (E-Mail: m.kleis@ksew.de Tel.: 07681 7208 ). E-Mails mit allen weiteren Informationen werden erst wenige Wochen vor der Freizeit verschickt.

3.2. Andere Veranstaltungen Mit einer Online-Anmeldung wird Punkt 3.1. Sommerfreizeit außer Kraft gesetzt und es gilt Folgendes: Mit dem Versand des online Anmeldeformulars ist der Teilnehmer verbindlich angemeldet. Zudem verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte das beigefügte PDF-Formular spätestens am Tag der Veranstaltung einem Gruppenleiter vollständig ausgefüllt und unterschrieben auszuhändigen. Der in der Ausschreibung veröffentlichte Unkostenbeitrag ist bis spätestens am Tag der Veranstaltung in bar mitzubringen.

4. Rücktritt 4.1. Rücktritt der Veranstalter Es ist möglich, dass die Veranstaltung wegen höherer Gewalt abgesagt werden muss. In diesem Fall bekommt der Teilnehmer den gesamten Betrag, abzüglich der evtl. angefallenen Unkosten wie z.B. Versand, Werbung, Benzingeld, etc., zurück erstattet.

4.2. Rücktritt des Teilnehmers Der Teilnehmer kann jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer die Veranstaltung nicht an, so gilt dies als ein am Anreisetag erklärter Rücktritt.

4.2.1. Rücktritt von der Sommerfreizeit Bei Abmeldung des Teilnehmers bis 6 Wochen vor Abreisetag wird der bereits bezahlte Betrag zurückerstattet. Bis zu vier Wochen vor Lagerbeginn 25% des Teilnahmebetrages. Bis zu zwei Wochen vor Lagerbeginn 50% des Teilnahmebetrages. Bei Abmeldung ab drei Tagen vor Abreisetag muss der gesamte Betrag einbehalten werden, es sei denn: der Teilnehmer ist aus Krankheitsgründen, die ein Arzt bestätigt, nicht teilnahmefähig beim Teilnehmer liegen schwere familiäre Gründe vor (Trauerfall, etc.)

5. Haftungsausschluss Bei einem Unfall oder einer Krankheit haftet weder die KjG Kollnau, noch der Gruppenleiter über die von der Versicherung zu tragenden Kosten hinaus. Alle Gegenstände, die mit auf die Veranstaltung gebracht werden, werden auf eigene Gefahr hin mitgebracht. Es besteht bei Verlust oder Beschädigung kein Anspruch auf Erstattung.

6. Elektronische Geräte Aus pädagogischen und gruppendynamischen Gründen haben es sich die Gruppenleiter der KjG Kollnau zur Regel gemacht sämtliche elektronischen Kommunikationsgeräte am Anreisetag einzusammeln und diese zu bestimmten „Handyzeiten“ kurzzeitig wieder auszuhändigen. Falls die Freizeitordnung durch andere elektronische Geräte gestört werden könnte, behalten es sich die Gruppenleiter vor, diese einzusammeln und im Zweifelsfall erst wieder am Abreisetag auszuhändigen.

7. Medizinisches Bei kleineren Medizinischen Vorfällen (Spreißel, Schürfwunde, Zeckenbiss, etc.) dürfen die Gruppenleiter die nötige Erstversorgung (Zecke/Spreißel entfernen, Desinfizieren, Pflaster/Verband anbringen, etc.) leisten, außer der Erziehungsberechtigte wiederspricht hiergegen schriftlich. Falls der Teilnehmer regelmäßig Medikamente oder Ähnliches anwenden muss, ist der zugeteilte Gruppenleiter schriftlich über Kontaktdaten des behandelden Arztes, Dosis, Einnahmeintervall und Notfallplan zu informieren.

7.1. Medizinische Notfälle Für die Dauer der Veranstaltung legt der Erziehungsberechtigte des Teilnehmers es in das Ermessen des behandelnden Arztes und der Freizeitleitung, ob der Teilnehmer bei einem Unfall und/oder Krankheit geimpft und/oder operiert oder sonst medizinisch behandelt werden kann, falls keine Rücksprache mit dem Erziehungsberechtigten möglich ist.

8. Personenbezogene Daten Alle vom Teilnehmer aufgenommenen Daten werden von der KjG Kollnau streng vertraulich behandelt. Bei personenbezogenen Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Geschlecht ist es jedoch notwendig, diese an dritte Personen und Behörden weiter zu geben. Dies kann aus Gründen von Zuschüssen, Brandschutzbestimmungen, Mitgliederverwaltung und medizinischer Versorgung geschehen. Im Rahmen von Veranstaltungen der KjG Kollnau werden Bild-und Tonaufnahmen erstellt. Diese werden grundsätzlich nur den Gruppenleitern und den Veranstaltungsteilnehmern zugänglich gemacht. Die KjG Kollnau darf mit den Bildern Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Nachbereitung im gesetzlich erlaubten Rahmen betreiben, es sei denn der Erziehungsberechtigte widerspricht dagegen schriftlich.